Krebsfrüherkennung

Im Leben einer Frau ergeben sich je nach den verschiedenen Lebensphasen unterschiedliche frauenärztliche Themenstellungen. Jugendliche beschäftigen sich zunächst mit Fragen zum eigenen Körper, zu Partnerschaft, Sexualität und Verhütung. Später geht es dann um den – oft auch vergeblichen – Wunsch nach einem Kind. Ist diese Lebensphase abgeschlossen, begleiten wir unsere Patientinnen durch die Zeit der Wechseljahre, die wieder ganz eigene Anforderungen stellt. Sehr wichtig ist heutzutage vor allem auch die Krebsvorsorge.

Als gesetzlich Krankenversicherte haben sie gemäß den „Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ Anspruch auf die nachfolgend aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden Vorsorgeleistungen:

Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial (sog. Krebsabstrich) vom der Muttermundoberfläche und aus dem Muttermundskanal, sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.

Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die Abtastung der Brustdüsen und der regionären Lymphknoten.

Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs durchgeführt. Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening empfohlen.